FAQ – Vereinsrecht, NPO-Beratung & Fördermittel in Berlin, Potsdam & Brandenburg & bundesweit
Was ist der Unterschied zwischen einem Verein und einem Verband?
Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Ein Verband ist meist eine übergeordnete Struktur mit mehreren Mitgliedsvereinen – zur Interessenvertretung. Die vereinsrechtlichen Regelungen des BGB sind dieselben.
Wie gründe ich einen Verein in Berlin oder Potsdam oder bundesweit?
Die Gründung erfordert 7 Mitglieder, eine Satzung, eine Gründungsversammlung und die Anmeldung beim Vereinsregister. Ich begleite alle Schritte inkl. Gemeinnützigkeit und Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Wie gründe ich eine gGmbH in Berlin oder Brandenburg oder bundesweit?
Die gGmbH benötigt einen Gesellschaftsvertrag, i.d.R. 25.000 € Stammkapital, Handelsregistereintrag und die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt. Ich erstelle für Sie gerne den Gesellschaftsvertrag und korrespondiere mit dem Finanzamt zur Gemeinnützigkeit.
Was gehört in eine rechtssichere Vereinssatzung?
Pflicht- und Sollbestandteile gemäß §§ 57, 58 BGB: Name, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Vorstand, Mitgliederversammlung, Satzungsänderung. Für Gemeinnützigkeit gelten zusätzliche Anforderungen. Über die Pflicht- und Sollbestandteile muß die Satzung auf die individuellen Bedürfnissse des zu gründenden Vereins oder Verbands ausgerichtet werden. Mustersatzungen können diese Anforderungen grds. nicht erfüllen.
Wann gilt ein Verein als gemeinnützig?
Ein Verein ist gemeinnützig, wenn er steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, keine Gewinne ausschüttet und eine korrekt formulierte Satzung verwendet. Die Abgabenordnung (AO) regelt die Einzelheiten dazu.
Wie beantrage ich Fördermittel für meinen Verein oder Verband?
Benötigt wird eine förderfähige Satzung, ein konkretes Projekt und ein professioneller Antrag. Ich begleite Sie gemeinsam mit Ulrike Lorch (Förderakzente).
Was ist beim Vorstand eines Vereins rechtlich zu beachten?
Der Vorstand haftet unter Umständen bei Pflichtverletzungen, muss satzungsgemäß handeln, Fristen einhalten, Finanzverantwortung tragen und vetritt den Verein (§ 26 BGB). Eine D&O-Versicherung wird empfohlen.
Was ist ein hauptamtlicher Vorstand?
Ein hauptamtlicher Vorstand ist ein Mitglied des Vorstands, das nicht ehrenamtlich, sondern gegen Vergütung tätig ist. Die Vergütung muss in der Satzung zugelassen oder durch Mitgliederbeschluss legitimiert sein – unter Beachtung der Gemeinnützigkeit.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für einen hauptamtlichen Vorstand?
Was ist ein besonderer Vertreter nach § 30 BGB?
Der besondere Vertreter ist eine zusätzliche Führungsperson außerhalb des Vorstands, die bestimmte Aufgaben oder Geschäftsbereiche eigenverantwortlich übernimmt. Er wird durch Satzung oder Beschluss eingesetzt und haftet wie ein gesetzlicher Vertreter – allerdings nur im definierten Aufgabenbereich.
Wofür wird ein besonderer Vertreter typischerweise eingesetzt?
Was muss in der Satzung zum besonderen Vertreter stehen?
Wie unterscheiden sich hauptamtlicher Vorstand und besonderer Vertreter?
Der Vorstand ist gesetzliches Organ nach § 26 BGB und vertritt den Verein umfassend. Der besondere Vertreter nach § 30 BGB hat eine klar begrenzte Vertretungsmacht, meist für operative oder organisatorische Bereiche.
Welche Risiken bestehen bei unklarer Vertretungsregelung?
Fehlende oder unklare Regelungen können zu Haftungsfragen, Kompetenzkonflikten oder Problemen mit dem Vereinsregister, der Gemeinnützigkeit oder der Sozialversicherung führen. Eine saubere Satzung schafft Rechtssicherheit.
Wie kann ich einen hauptamtlichen Vorstand oder besonderen Vertreter rechtssicher einführen?
Kann ein Verein wirtschaftlich tätig sein?
Warum muss eine Satzung überhaupt aktualisiert werden?
Wie erkenne ich, ob unsere Satzung veraltet ist?
Welche rechtlichen Folgen kann eine veraltete Satzung haben?
Wie läuft eine Satzungsänderung rechtlich korrekt ab?
Welche Formulierungen braucht die Satzung für Gemeinnützigkeit?
Muss jede Satzungsänderung beim Vereinsregister eingereicht werden?
Können Satzungsänderungen auch online beschlossen werden?
Wie lange dauert eine Satzungsüberarbeitung?
Was kostet eine Satzungsaktualisierung?
Was kostet eine rechtliche Beratung?
Bieten Sie auch Online-Beratung an?
Was qualifiziert mich als Experte im Vereinsrecht?
Ich bin seit über 26 Jahren auf Vereins- und Verbandsrecht spezialisiert. Als erfahrener Jurist berate ich gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland – praxisnah, rechtssicher und immer individuell angepasst.
Ich arbeite regional und bundesweit
Ich arbeite bundesweit – mit Fokus auf Berlin, Potsdam und Brandenburg. Ich berate vor Ort, telefonisch oder digital – je nach Bedarf. Dank moderner Prozesse können auch komplexe Themen effizient bearbeitet werden.
Was unterscheidet meine Beratung von anderen?
Ich verbinde juristische Tiefe mit strategischer Praxiserfahrung. Besonders wichtig ist mir die Zusammenarbeit auf Augenhöhe, lösungsorientiertes Arbeiten und eine verständliche Sprache – gerade bei komplexen Themen.
Beraten Sie auch zu Fördermitteln?
Ja. Gemeinsam mit Ulrike Lorch (Förderakzente) kombiniere ich rechtliche Beratung mit fundierter Fördermittelstrategie – eine starke Synergie für Vereine, Verbände und gemeinnützige Projekte.
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Einfach über das Kontaktformular oder per E-Mail. Ich antworte Ihnen dann.
