Hauptamtlicher Vereinsvorstand – auch 2026 ein zentrales Thema für Berliner Vereine

Hauptamt oder Ehrenamt im Verein?

Viele Berliner Vereine und Verbände stehen aktuell vor einer zentralen Frage:

Wie lange lässt sich die tägliche Arbeit noch mit einem rein ehrenamtlichen Vorstand bewältigen?

Gerade in Berlin, wo Vereine und soziale Träger oft professionelle Strukturen und umfangreiche Projekte betreiben, zeigt sich zunehmend:
Ein rein ehrenamtlich besetzter Vorstand stößt an seine organisatorischen Grenzen.

Hauptamtlicher Vorstand oder Geschäftsführer – wann lohnt sich der Schritt zur Professionalisierung?


Satzungsänderung häufig erforderlich

Nach dem Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 27 BGB) ist der Vereinsvorstand grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Soll künftig eine Vergütung gezahlt werden, muss dies in der Vereinssatzung ausdrücklich geregelt sein. Gerade in gemeinnützigen Vereinen ist das entscheidend, um den Status der Gemeinnützigkeit zu wahren.

Eine rechtssichere Satzungsänderung schafft die Grundlage, damit ein Vorstand oder eine Geschäftsführung hauptamtlich tätig sein kann.

Ich begleite diese Anpassungen regelmäßig – von der juristisch präzisen Formulierung bis zur Abstimmung mit dem Finanzamt und der Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg.


Hauptamtlicher Vorstand oder Geschäftsführer?

Ob ein hauptamtlicher Vorstand oder ein Geschäftsführer sinnvoller ist, hängt von der Struktur und Größe des Vereins ab.

In der Beratung betrachten wir gemeinsam verschiedene Modelle:

  • Hauptamtlicher Vorstand

  • Doppelspitze aus Ehrenamt und Hauptamt

  • Geschäftsführer/in mit Berichtspflicht an den Vorstand

  • Besonderer Vertreter nach § 30 BGB

So finden wir die passende Organisationsform für Ihren Verein oder Verband in Berlin.


Umsetzung: Von der Satzungsänderung bis zum Vertrag

Die Einführung eines besoldeten Vorstands oder einer Geschäftsführung ist ein mehrstufiger Prozess.
Ich begleite Berliner Vereine Schritt für Schritt:

Satzungsprüfung und Formulierung der Vergütungsregelung

Abstimmung mit dem Finanzamt zur Wahrung der Gemeinnützigkeit

Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung

Eintragung der Satzungsänderung im Vereinsregister (AG Charlottenburg)

Erstellung des Dienst- oder Geschäftsführervertrags

Prüfung von Haftungsfragen, Versicherung, Vergütungssystem

So entsteht ein rechtssicheres, transparentes und nachhaltiges Leitungssystem.


Professionalisierung mit Augenmaß

In vielen Berliner Vereinen – besonders in der Sozialwirtschaft, im Sport, in der Kultur oder im Bildungsbereich – ist der Übergang zum Hauptamt ein entscheidender Schritt in Richtung Stabilität und Verantwortung.

In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir:

  • Ihre bestehende Satzung,

  • die rechtlichen Grundlagen,

  • und die Optionen für neue Führungsstrukturen.


Regionale Beratung in Berlin und Umgebung

Ich berate Vereine, Verbände und soziale Träger in ganz Berlin –
von Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg bis Steglitz-Zehlendorfsowie im Umland (z. B. Potsdam, Teltow, Kleinmachnow).

Termine sind persönlich oder gerne auch zunächst online möglich.


Fazit

Ein hauptamtlicher Vereinsvorstand ist längst kein Ausnahmefall mehr – auch 2026 wird dieses Thema viele Berliner Vereine beschäftigen.

Mit einer klaren Satzung, rechtssicherer Umsetzung und vorausschauender Struktur lassen sich Verantwortung und Gemeinnützigkeit miteinander verbinden.


Kontakt

Denken auch Sie über einen hauptamtlichen Vorstand oder alternative Modelle für Ihren Verein in Berlin nach?

Ich berate Sie zu deren Umsetzung.

 

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