Gründung gGmbH in Berlin: Die gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine ideale Rechtsform für Organisationen, die ihre Tätigkeit auf eine solide rechtliche und steuerliche Basis stellen möchten. Auch in Berlin gewinnt die gGmbH an Bedeutung – sie verbindet unternehmerisches Handeln mit Gemeinnützigkeit und bietet zahlreiche rechtliche Vorteile.
Was ist eine gGmbH?
Die gGmbH ist rechtlich gesehen eine normale GmbH, die zusätzlich die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) erfüllt.
Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und darf keine Gewinne an Gesellschafter ausschütten. Stattdessen werden Überschüsse ausschließlich für den Satzungszweck verwendet.
Damit bietet die gGmbH die Struktur einer Kapitalgesellschaft bei gleichzeitiger steuerlicher Begünstigung.
Schritte zur Gründung einer gGmbH
1. Festlegung des gemeinnützigen Zwecks
Der Satzungszweck muss klar und eindeutig gemeinnützig formuliert sein. Nur dann erkennt das Finanzamt Berlin die Gemeinnützigkeit an.
2. Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) muss die Vorgaben der Abgabenordnung (§ 60 AO) erfüllen. Er regelt u. a.:
- den gemeinnützigen Zweck,
- die Mittelverwendung,
- die Vermögensbindung im Auflösungsfall,
- und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und sonstiger Punkte des GmbH Gesetzes
3. Notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung
Die Gründung wird – wie bei jeder GmbH – notariell beurkundet und beim Amtsgericht Berlin ins Handelsregister eingetragen.
4. Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Nach der Gründung prüft das Finanzamt, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen. Erst danach wird der Freistellungsbescheid erteilt. Zuvor sollte zweckmäßigerweise schon eine Vorabanfrage an das Finanzamt nach Erstellung des Vertragsentwurfs erfolgt sein, um eventuelle Hinweise des FA in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen zu können.
5. Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Mit Eintragung und steuerlicher Anerkennung kann die gGmbH ihre Tätigkeit aufnehmen – z. B. als Träger sozialer, kultureller oder bildungspolitischer Projekte.
Vorteile der gGmbH
Die gGmbH bietet eine Reihe praktischer und rechtlicher Vorteile:
- Haftungsbeschränkung – keine persönliche Haftung der Gesellschafter
- Professionelle Struktur – ideal für größere Projekte und Kooperationen
- Steuerliche Begünstigungen – Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Seriöse Außenwirkung – Anerkennung bei Partnern, Förderern und Behörden
- Flexibilität – Kombination aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Gemeinnützigkeit
Fazit: gGmbH-Gründung mit rechtlicher Begleitung
Die Gründung einer gGmbH in Berlin ist eine hervorragende Möglichkeit, gemeinnützige Projekte auf rechtlich und steuerlich sichere Beine zu stellen.
Beratung zur gGmbH-Gründung in Berlin
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